David Rogel, Project Management Streaming | Telekom MMS

Twitch, Periscope, YouNow, Facebook-, YouTube- und Instagram Live – die Zahl der Livestreaming-Plattformen und -Erweiterungen steigt stetig. Grund dafür ist die hohe Nachfrage im Unterhaltungssektor. Doch ist dieser Sektor der Einzige, der von diesem Format profitieren kann? Ganz im Gegenteil – auch dem Öffentlichen Bereich eröffnet Livestreaming neue Möglichkeiten.

Möglichkeiten von Livestreaming im öffentlichen Bereich

Konferenzen, Sitzungen, Tagungen und Events können live an alle Standorte übertragen werden – so können nicht nur interne Meetings im Homeoffice stattfinden, sondern auch öffentliche Veranstaltungen leicht zugänglich gemacht werden. Im Idealfall verfügt die Plattform zudem über eine Videobibliothek, sodass alle Inhalte auch im Nachhinein on Demand angeschaut und verteilt werden können. Livestreaming ermöglicht eine umfangreiche Inklusion, da eine Live-Gebärdensprachdolmetschung und Live-Untertitelung integriert werden kann. Außerdem bieten Livestream-Plattformen auch die Möglichkeit, Abstimmungen rechtssicher durchzuführen sowie Redezeiten zu timen, wo dies notwendig ist.

Regelungen für Livestreaming

Bei öffentlichen Livestreams sollten länderspezifische Regularien berücksichtigt werden.

Laut der Sächsischen Landkreisordnung kann beispielsweise bei öffentlichen Sitzungen die Übertragung von Bild und Ton über einen Livestream erfolgen, wenn hierfür eine Einwilligung vorliegt. Eine Aufzeichnung von Bild und Ton sowie eine entsprechende Abrufmöglichkeit sind nur zulässig, wenn diese von der Einwilligung ausdrücklich umfasst sind. Bei fehlender Einwilligung eines Kreistagsmitglieds ist sicherzustellen, dass dessen Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt wird.

In Bayern wird stets nur die sprechende Person übertragen, die im Vorhinein auch zugestimmt hat. Weder Kameraschwenken auf andere Teilnehmer*innen noch Übertragungen vor bzw. nach der Sitzung oder während Pausen sind erlaubt.

Auch in Niedersachsen werden in der Regel nur die Abgeordneten bzw. die jeweiligen Sprecher*innen gezeigt, sodass bei Ratssitzungen beispielsweise nur die Mitglieder der Vertretung erfasst werden dürfen, der Sitzungsleiter hingegen nicht. Die Abgeordneten können jedoch jederzeit sagen, dass sie beim nächsten Redebeitrag nicht aufgezeichnet werden möchten. Aus diesem Grund sollten Vorkehrungen getroffen werden, die es den Abgeordneten ermöglichen, dies zu signalisieren, ohne von der Bild- und Tonaufzeichnung erfasst zu werden.

Falls doch Zuschauer*innen im Bild sichtbar sein sollten, muss aufgrund des Datenschutzes vor Beginn der Bild- und Tonaufnahmen eine schriftliche Einwilligung dieser eingeholt werden.

Zuletzt sollte beachtet werden, dass im Internet veröffentlichte Aufzeichnungen nicht ohne Weiteres vollständig gelöscht werden können. 

Digitale Events gewinnen in allen Bereichen stetig an Relevanz und finden mehr und mehr Verwendung. Die Gründe dafür sind vielfältig.

Gute Gründe für Livestreams und digitale Events

  • In Zeiten des Hybrid Working/Hybrid Meeting bringen Eventplattformen mit Hybridansatz eine breitere Zielgruppe zusammen
  • Mit Bewegtbildkommunikation holt man auch Mitarbeiter*innen im Homeoffice ab
  • Digitale Veranstaltungen sind ggü. Präsenzveranstaltungen sicherer und kostengünstiger
  • Der ökologische Fußabdruck sinkt durch virtuelle Teilnehmer*innen deutlich
  • Hybride Formate haben Zukunft, verbessern die Außendarstellung und die Mitarbeiterbindung
  • Barrierefreie Livestreams und Events sind fairer und inklusiver als reine Präsenzveranstaltungen 

1. Beispiel einer internen Livestream-Plattform – HDN

Aufgrund der oben genannten Vorteile integrieren viele Unternehmen und Institutionen eine Livestream-Plattform für interne und externe bzw. öffentliche Veranstaltungen.

Eines dieser Unternehmen ist die HDN, Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen. Sie wurde bereits 1903 gegründet und ist seitdem ausschließlich auf die Absicherung der besonderen Risiken von Verkehrs- und Versorgungsunternehmen spezialisiert. Zu den über 430 Mitgliedern gehören Verkehrs- und Versorgungsunternehmen, an denen die öffentliche Hand mindestens zu 50 % beteiligt ist. Die HDN stand vor der Herausforderung, in Zeiten des Corona-Lockdowns Ihre jährliche Mitgliederversammlung durchzuführen und dort auch rechtssichere Abstimmungen abhalten zu lassen. Gemeinsam haben wir diese Herausforderung gemeistert.



2. Beispiel einer öffentlichen Livestream-Plattform: Deutsche Welle – Global Media Forum 2021

Unser Team konzipierte und entwickelte die digitale Eventplattform zur Umsetzung des digitalen Events Global Media Forum 20221. Erstmalig gelang es, mehr als 3000 internationale Teilnehmer*innen zu erreichen und mit unterschiedlichen Plattform-Features zu begeistern.

Mit Hilfe der Plattform wurde eine mehrtägige Konferenz veranstaltet, die elementare Bestandteile einer Präsenzveranstaltung abbilden konnte.

Neben networking sessions, einem integrierten Messagingsystems und eines Matchmaking-plugins konnten auch 1 zu 1 Slots mit Speakern gebucht werden. High-Level Speaker auf der Plattform waren u.a. Frau Dr. Andrea Merkel und Hamid Karzai.

Das Team unterstützte von der Beratung bis hin zur Konzeption und Entwicklung der Plattform, Branding, Schulung der Redakteur*innen und Eventsupport.


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