Beeinträchtigung heißt nicht gleich Benachteiligung – so sollte es zumindest sein. Diese Anforderung gilt jedoch nicht nur in der analogen Welt, auch die Benutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit von digitalen Anwendungen steht auf der Agenda der EU. Anne-Marie Nebe, Accessibility & Usability Expert bei T-Systems Multimedia Solutions (MMS), gibt Tipps zur neuen EU-Richtlinie 2016/2102.
