Wenn Sie einen eigenen Onlineshop betreiben, gibt es eine Vielzahl von rechtlichen Vorschriften, die unbedingt einzuhalten sind. Dabei geht es nicht nur um den Schutz Ihrer eigenen Rechte als Unternehmer, sondern auch Ihrer Kunden und Verbraucher. In diesem Artikel fassen wir die wichtigsten rechtlichen Aspekte für den Betrieb eines Onlineshops zusammen und erläutern, was es genau zu beachten gilt. Stellen Sie sicher, dass Ihr Shop rechtlich auf dem neuesten Stand ist und Sie keine unnötigen Risiken eingehen.
Folgende Aspekte sind im Allgemeinen zu beachten und werden im Artikel genauer erläutert: Allgemeine Informationspflichten, Datenschutz, Widerrufsrecht, Zahlungs- und Versandinformationen, Urheberrecht und Preisangabenverordnung. Lassen Sie uns diese näher betrachten.
1. Domainname und Informationsplichten
Der Domainname Ihres Online-Shops muss rechtskonform sein. Bevor Sie Ihre Domain registrieren, sollten Sie sicherstellen, dass keine Markenrechtsverletzung vorliegt. Für den Domainnamen ist zwar keine Rechtsordnung vorhanden, allerdings ist dabei §12 BGB zu beachten, was für einen Onlineshop-Betreiber nichts anderes bedeutet, als dass es untersagt ist, schon existierenden (Marken-)Namen zu verwenden. Ein häufiger Grund für Abmahnungen, ist eine fehlende oder mangelhafte Anbieterkennzeichnung. Die landläufig gern „Impressumspflicht“ genannte Verordnung basiert auf § 5, Abs. 1 des Telemediengesetzes (TMG). Demnach müssen Diensteanbieter von „geschäftsmäßigen, in der Regel gegen Entgelt angebotenen Telemedien…“ unter anderem folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten:
Name und Anschrift des Diensteanbieters
Bei juristischen Personen zusätzlich:
- Rechtsform
- Vertretungsberechtigte Person
- Angaben zum Handelsregister und entsprechender Registernummer
- Sofern es Angaben über das Kapital der Gesellschaft gibt, ist das Stamm- oder Grundkapital anzugeben und sofern nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, muss der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen ausgewiesen werden
Was unter “unmittelbar erreichbar” zu verstehen ist, entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 20.07.2006. Demnach dürfen maximal zwei Klicks benötigt werden, um an die Angaben zu gelangen, damit eine unmittelbare Erreichbarkeit gewährleistet ist (vgl. BGH I ZR 228/03).
Seit Mai 2022 sind außerdem neue Informationspflichten in Kraft getreten. So müssen die Betreiber eines Webshops keine Faxnummer mehr angeben. Dafür müssen sie die Kunden darüber informieren, ob die Preise personalisiert generiert wurden oder nicht. Zusätzlich müssen Verbraucher über „die Funktionalität, Kompatibilität, Interoperabilität und gegebenenfalls technische Schutzmaßnahmen von digitalen Produkten“ des Unternehmens aufgeklärt werden (Quelle).
2. Datenschutz und Widerrufsrecht
Neben Informationspflichten, die einzuhalten sind, müssen auch die Daten von Verbrauchern streng geschützt werden. Dies regelt vor allem die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Für Sie, als Webshop-Betreiber, ist es wichtig, dass Sie die Datenschutzbestimmungen beachten und die Daten Ihrer Kunden gemäß der DSGVO verarbeiten. Dazu müssen Sie unter anderem eine Datenschutzerklärung bereitstellen (Art.6, 13, 15 DSGVO), in der Sie deutlich erläutern, welche Daten Sie sammeln, wie Sie diese verwenden und welche Rechte Ihre Kunden in Bezug auf ihre Daten haben. Dabei muss auch beachtet werden, dass die Nutzer des Onlineshops das Recht auf Löschung der von ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten haben (Art.17 DSGVO).
Das Widerrufsrecht schützt Ihre Kunden vor unerwünschten (Fern-)Verträgen und ermöglicht es ihnen, diese innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen (§355, BGB). Die Betreiber sind allerdings dazu verpflichtet, die Kunden über das bestehende Widerrufsrecht ausführlich zu informieren.
3. Urheberrecht, Preisangaben und Zahlungs- und Versandinformationen
Beim Gedanken an einen Onlineshop kommen uns sofort ansprechende Medieninhalte wie produktbezogene Bilder, Videovorschauen oder auch ein attraktives Headerbild in den Sinn. Als Webshop-Betreiber sollten Sie jedoch darauf achten, dass Sie die Rechte an diesen Inhalten besitzen, denn das Urheberrecht sieht den Schutz des geistigen Eigentums vor (§§ 15-19 Urheberrechtsgesetz). So ist besonders darauf zu achten, dass die Verwendung von Bildern, Videos und Texten von den Eigentümern erlaubt ist.
Auch Preisangaben werden vom Gesetzgeber durch die Preisangabenverordnung (PAngV) reguliert.
Laut PAngV ist beim Gesamtpreises anzugeben, dass die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten sind und ob zusätzliche Kosten, wie Fracht-, Liefer- oder Versandkosten hinzukommen können.
Für viele Produkte ist eine zusätzliche Preisangabe erforderlich, nämlich der Grundpreis. Der Grundpreis ist der Preis pro Mengeneinheit, wie zum Beispiel pro Kilogramm, Liter, Meter oder Quadratmeter. Die Angabe des Grundpreises soll den Preisvergleich für den Käufer erleichtern, insbesondere bei Packungen mit unterschiedlicher Füllmenge. Die Preisangaben müssen so angebracht werden, dass sie für den Verbraucher “unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar sind” (gem. §4, Abs.1., PAngV).
Gemäß der neuen Regelung, die ab Mai 2022 in Kraft getreten ist, ist die verbindliche Mengeneinheit für die Angabe des Grundpreises grundsätzlich 1 Kilogramm oder 1 Liter, um eine bessere Preistransparenz zu gewährleisten. Lose Waren sind davon ausgenommen, der Grundpreis dort kann auch pro 100 Gramm oder 100 Milliliter angegeben werden (Quelle 1, Quelle 2).
Die Zahlungs- und Versandinformationen sind wesentliche Elemente eines Online-Shops, die sogar die Kaufeinstscheidung beeinflussen können. Die Regelungen zu den Zahlungs- und Versandbedingungen im Online-Handel finden sich vor allem im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Art.246a §1 Abs.1 Nr.10 EGBGB) sowie im Gesetz über Fernabsatzverträge und im elektronischen Geschäftsverkehr (FernAbsG). Somit müssen Sie die akzeptierten Zahlungsmethoden klar angeben, damit Kunden wissen, welche Optionen ihnen zur Verfügung stehen. Zusätzlich sind Sie verpflichtet, eine sichere Zahlungsabwicklung zu gewährleisten. Zum Beispiel durch Verwendung von SSL-Verschlüsselung und die Einhaltung von PCI-DSS-Standards.
Webshops müssen ihren Kunden klare und transparente Versandinformationen zur Verfügung stellen, um das Einkaufserlebnis möglichst angenehm zu gestalten. Dazu gehören Angaben zu den verfügbaren Versandarten wie Standardversand, Expressversand oder Abholung im Geschäft. Es ist ebenso wichtig, die Versandkosten für jede Versandart deutlich zu kennzeichnen, damit für Kunden die Gesamtkosten der Bestellung ersichtlich und berechenbar sind. Darüber hinaus sollten Webshops auch klare Informationen zu den erwarteten Lieferzeiten für jede Versandart angeben. Wenn der Webshop internationale Lieferungen anbietet, sollten zusätzliche Informationen wie Zölle und Steuern sowie Lieferzeiten für verschiedene Länder angegeben werden (gemäß §6, Abs.2 PAngV, Art. 246a § 1 Abs. 1, Nr. 7 EGBGB, ab Mai 2022: Art. 246a § 1 Abs. 1, Nr. 10 EGBGB).
Webshop-Betreiber müssen also jede Menge rechtlicher Aspekte betrachten, um Abmahnungen und gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Das Verständnis und die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen sind entscheidend dafür, dass Ihr Onlineshop auf der richtigen Seite des Gesetzes steht und Sie keinen unnötigen Risiken ausgesetzt sind.
Dieser Artikel soll nur einen kleinen Einblick auf rechtliche Aspekte Ihres Onlineshops geben, er ersetz keine umfängliche juristische Beratung.
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