Vor nicht allzu langer Zeit warben Unternehmen noch mit „Geiz ist geil“ oder „Wir machen’s billiger!“ – doch diese Mottos machen unlängst der Nachhaltigkeit Platz. Deutschlands Konsument*innen zeigen einen deutlichen Bewusstseinswandel, wenn es um die Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen geht. Für sie ist nicht mehr allein ein guter Preis entscheidend, auch Aspekte des Klima- und Umweltschutzes rücken in den Fokus.

„Dauerhafte Entwicklung ist eine Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können“ – Dieses Zitat verdeutlicht, dass der Nachhaltigkeitsansatz nicht neu ist, denn es stammt aus dem Brundtland-Bericht der bereits 1983 gegründeten Weltkommission für Umwelt und Entwicklung. Über einen längeren Zeitraum stiegen die Anforderungen von Gesellschaft, Politik und Industrie immer weiter. Inzwischen haben Entscheidungen zugunsten des Schutzes von Umwelt, Gesundheit, soziale Gerechtigkeit und Diversity nachweislich positive Effekte auf die Unternehmen.

So profitieren Unternehmen von Nachhaltigkeit:

  • Wettbewerbsfähigkeit:
    Dekarbonisierung nicht mehr als Bedrohung, sondern als Chancen für Unternehmen wahrnehmen
  • Konsumenten drängen auf Nachhaltigkeit.
  • Vorlieben der Investoren:
    Grüne Anlagen gewinnen an Beliebtheit.
  • Vorgaben der Politik:
    Bis 2030 soll die CO2-Halbierung gelingen. Daher steigen die gesetzlichen Vorgaben für Unternehmen.
  • Verbesserung des Images:
    Eine Nachhaltigkeitsstrategie zeigt, wer auf dem Weg ist „die Welt zu retten“. So nehmen Konsumenten, Mitarbeitende und Partner nachhaltig agierende Unternehmen als positiv wahr.
  • Kostensenkung:
    Wer bewusst mit Ressourcen umgeht, verbraucht beispielsweise weniger Papier, Energie und Verpackungsmaterial auf der einen Seite und weniger menschliche Arbeitszeit auf der anderen Seite. Auf diese Weise werden Kosten reduziert.
  • Bindung von Mitarbeitenden:
    Der Fokus auf menschliche und gesellschaftliche Themen wie Gesundheit, soziale Gerechtigkeit und Diversity stärkt die Verbundenheit der Mitarbeitenden mit dem Unternehmen. Gehen die Unternehmenswerte Hand in Hand mit persönlichen Werten von Mitarbeitenden, ist mit einer hohen Mitarbeiterbindung zu rechnen.

Die PwC-Studie von 2020 zeigt, dass Nachhaltigkeitsthemen Unternehmen in Zukunft noch stärker beschäftigen werden. Die Bedeutung dieser Themen steigt vor allem bei den jüngeren Generationen. Die Studie hat die 18-24-jährigen im Vergleich zur vorangehenden Generation der Millennials (zwischen 1981 und 1995 geborene Jahrgänge) und zur Generation ab 35+ unter die Lupe genommen. Bei allen Generationen zeigte sich, dass Nachhaltigkeit ein wichtiges Thema ist. Am entscheidendsten waren Nachhaltigkeitsthemen aber tatsächlich für die 18-24-Jährigen, die aktuell in den Arbeitsmarkt einsteigen.

Die Studie liefert unter anderem folgende Ergebnisse:

  • 35 Prozent der jungen Menschen aus Generation Z kaufen Produkte mit möglichst wenig Verpackungsmaterial.
  • Knapp zwei Drittel der Generation Z nimmt einen höheren Preis für regionale Produkte in Kauf.
  • 44 Prozent haben eine App zum Gesundheits- oder Fitness-Tracking auf ihrem Smartphone.
  • Zwei Drittel der Befragten aus der Generation Z zeigen sich offen gegenüber dem autonomen Fahren.

Die Verhaltensänderung der jüngeren Generation erfasst bereits jetzt die Unternehmen und wird von innen heraus zu einem noch stärkeren Wandel führen. Auch die Studie „Transforming Business for a Sustainable Economy“ der internationalen Management-Beratung Bain & Company, für die weltweit knapp 300 Unternehmen befragt wurden, bestätigt die Annahme, dass Nachhaltigkeit in Unternehmen heute wichtiger ist als noch vor fünf Jahren. 99 % der befragten Unternehmen wissen, dass Veränderungen umgesetzt werden müssen. Und zwar schneller als bisher.

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Welche Nachhaltigkeitsregulierungen gibt es für Unternehmen?

Die Europäische Kommission hat eine neue Berichtspflicht vorgeschlagen, die sogenannte EU Corporate Sustainability Directive (CSRD).

Ab wann gelten die Regulierungen zur Nachhaltigkeit?

Die Nachhaltigkeitsregulierungen CSRD soll ab dem 01.01.2024 für das Geschäftsjahr 2023 in Kraft treten.

Für wen gelten sie?

Die neuen Nachhaltigkeitsregulierungen würden mit fast 50.000 Unternehmen statt bisher 11.600 Unternehmen auch den Mittelstand betreffen. Sie sollen für Unternehmen ab 250 Beschäftigten und 40 Millionen Euro Umsatz oder 20 Millionen Euro Bilanzsumme gelten. Die Unternehmen müssten ihre Tätigkeiten im Bereich Nachhaltigkeit dokumentieren, die sich an einheitlichen inhaltlichen Standards orientieren. Zusätzlich soll es eine externe Prüfungspflicht geben.

Große Änderungen bringt die Berichtspflicht mit, zu der bisher lediglich 550 Unternehmen verpflichtet waren und mit den neuen Regularien etwa 15.000 Unternehmen.

Vor welchen Herausforderungen stehen Unternehmen?

  • Die Kapitalbeschaffung ist für viele Unternehmen eine Herausforderung, da der Markt aktuell noch im Umbruch ist.
  • Zeitlicher Einsatz:
    Die Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie, die Umstellung von Prozessen, die Informationsvermittlung an Mitarbeitende, usw. sind ein zusätzlicher Faktor, der zeitliche Ressourcen bindet.
  • Motivation der Belegschaft:
    Dem Thema Nachhaltigkeit stimmen Mitarbeitende gern zu, aber wenn es konkreter wird und z.B. die Umstellung auf ein papierfreies Office oder die Umstellungen in der Mobilität betrifft, können Widerstände auftreten.
  • Glaubwürdigkeit:
    Wer nachhaltig agiert, muss die Kundschaft von der Ernsthaftigkeit überzeugen, da einige Unternehmen „Greenwashing“ betrieben haben und Verbraucher*innen skeptisch sind. Siegel wirken sich positiv auf die Glaubwürdigkeit aus.
  • Indirekte Emissionen:
    Nicht nur direkte Emissionen (Scope 1), sondern auch indirekte Emissionen von Versorgern (Scope 2) und der Wertschöpfungs-/Lieferkette (Scope 3) müssen berücksichtigt werden. Zudem sind die CO2-Werte von Scope 3 nicht leicht zu ermitteln.
Darstellung von direkten und indirekten Emissionen entlang der Versorgung und Wertschöpfungskette

Weitere Regelungen:

  • Taxonomieverordnung der EU:
    In der Taxonomie werden die Kriterien für ökologisch nachhaltiges Wirtschaften festlegt mit dem Ziel, Kapitalflüsse in ökologisch nachhaltige Aktivitäten zu lenken.
  • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz:
    Das Gesetz gilt ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern im Inland. Es regelt die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten zur Achtung der Menschenrechte. Auch Vorschriften zur Vermeidung von Risiken bzgl. Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden werden darin geregelt.

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